Tierschutz-Landesrat Michael Lindner begrüßt das von der Bundesregierung vorgestellte Tierschutzpaket in einer ersten Reaktion: „Oberösterreich nimmt mit dem Sachkundenachweis eine Vorreiterrolle ein. Dass dieser künftig für alle Hundehalter:innen als Voraussetzung gelten soll, ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt“, so LR Lindner, der außerdem die geplanten strengeren Regelungen gegen Qualzucht unterstützt.
Während das Tierschutzgesetz Bundessache ist, liegt das Hundehaltegesetz im Verantwortungsbereich der Länder. Oberösterreich geht mit der Novellierung des Hundehaltegesetztes weiter voran: Künftig sollen für alle großen Hunde zusätzliche Ausbildungserfordernisse gelten – neben einem Sachkundenachweis wird mit dem Alltagstauglichkeitstest neben der Theorie auch eine praktische Überprüfung nötig sein. Zudem erhalten Gemeinden erweiterte Befugnisse bei auffälligen Hunden. Die Kriterien für als "auffällig" geltende Hunde werden erweitert, mit strengeren Regelungen und dem Vermerk im Oö. Hunderegister. Bestimmte Hunderassen unterliegen zusätzlichen Anforderungen, wie erhöhte Ausbildung und Maulkorbpflicht, mit der Möglichkeit der Befreiung bei der Absolvierung von zusätzlichen Ausbildungen.
Das neue Hundehaltegesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden: „Wir setzen mit dem Gesetz vor allem am anderen Ende Leine an: also bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern selbst. Ein Tier zu haben, bedeutet Verantwortung zu übernehmen. Der jetzt vorliegende Entwurf gibt den Gemeinden mehr Handlungsmöglichkeiten und beinhaltet mehr Ausbildungserfordernisse für Hundehalter:innen ohne überschießend zu wirken“, fasst LR Lindner abschießend zusammen.