In der heutigen 3. Landtags-Unterausschusssitzung stand der von Landesrat Michael Lindner vorgelegte Gesetzesentwurf für ein neues OÖ Hundehaltegesetz auf der Tagesordnung. Diskutiert wurden etwa die Eckpunkte der Hundehalteverordnung, das gänzlich neue Hunderegister sowie wesentliche Änderungen der Regierungsvorlage, die nach der Begutachtungsphase in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurden. „Mit dem neuen Gesetz setzen wir bei den Hundehalter:innen selbst an: Ein Tier zu haben, bedeutet auch Verantwortung zu übernehmen. Die Entscheidung, sich einen Hund zuzulegen, soll künftig weniger leichtsinnig gefällt werden“, bringt es Landesrat Michael Lindner auf den Punkt, der insbesondere die gute Vorbereitung und Arbeit der zuständigen Fachabteilungen hervorhebt.
Landesrat Michael Lindner bedankt sich bei den Mitgliedern für den konstruktiven Austausch im Zuge der Landtags-Unterausschussberatungen: Viele offene Fragen konnten von den anwesenden Expert:innen geklärt werden, die voraussichtlich letzte Unterausschusssitzung findet Mitte Juni statt, bevor das Gesetz dann im Juli im Landtag beschlossen werden kann. LR Lindner stellt klar: „Jeder substantielle Abstrich im vorgelegten Gesetzesentwurf würde ein Abstrich beim Schutz der Oberösterreicher:innen bedeuteten. Das konnten wir heute klar machen“, so LR Lindner.
Vorgestellt wurde auch der Aufbau eines neuen und umfassenden Hunderegisters. Im Hintergrund wird bereits an der Umsetzung gearbeitet: „Oberösterreich bekommt das innovativste Hunderegister Österreichs“, bringt es LR Lindner auf den Punkt. Die Neuerungen sollen in Zukunft eine bessere Übersicht über alle in Oberösterreich gemeldeten Hunde bringen. Zudem wird das Hunderegister den Gemeinden den zusätzlichen Verwaltungsaufwand erleichtern, der durch das strengere Hundehaltegesetz zwangsläufig entstehen wird. Das neue Hunderegister wird eine gemeindeübergreifende, oberösterreichweite Übersicht bringen, auf die alle Gemeinden Zugriff haben werden. Die ZMR-Anbindung soll sicherstellen, dass Hundehalter:innen nicht mehr mehrfach angelegt werden können. Das bessere Datenmanagement führt zudem dazu, dass bei Umzug eines Hundes, die „neue“ Wohnsitzgemeinde informiert wird. Mit dem Umzug gehen auch alle Informationen über den/die Hundehalter:in – also beispielsweise Vorfälle, Ausbildungen oder Hundehalteverbote – an die neue Hauptwohnsitzgemeinde.
Weiterer Zeitplan: Die letzte Landtags-Unterausschusssitzung findet Mitte Juni statt, bevor das OÖ Hundehaltegesetz dann im Juli im Landtag beschlossen werden kann. Inkrafttreten soll das Gesetz dann am 1. Dezember 2024.
Foto: MecGreenie