In der heutigen Sitzung der Oö. Landesregierung stand der von Landesrat Michael Lindner eingebrachte Gesetzesentwurf für eine Neufassung des Oö. Hundehaltegesetzes auf der Tagesordnung. „Dank der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Fachabteilungen ist es möglich, dass wir innerhalb eines Jahres ein komplett neues, umfassendes und modernes Hundehaltegesetz für Oberösterreich auf den Weg bringen, das vor allem eines bringen soll: mehr Sicherheit für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher“, bringt es LR Lindner auf den Punkt. Der von LR Lindner angepeilte Zeitplan hält, nun ist der Landtag am Zug: In einem nächsten Schritt folgt die parlamentarische Debatte, bevor der Oö. Landtag das Gesetz dann noch vor dem Sommer beschließen kann.
Im Zuge der Begutachtungsphase gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die gesichtet, bewertet und teilweise auch in die nunmehrige Regierungsvorlage eingearbeitet wurden. Vor allem Anregungen aus Sicht der Vollziehung durch die Gemeinden, der Legistik aber auch von Interessensvertretungen wurden eingearbeitet. „Der Vollzug des Hundehaltegesetzes liegt bei den Gemeinden. Um die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bestmöglich zu unterstützen, wurden nochmal nachgeschärft, mit dem Ziel, die neuen Regelungen möglichst verwaltungsarm zu gestalten“, klärt LR Lindner auf.
Tragische Vorfälle des letzten Jahres haben gezeigt, dass es Änderungen im Oö. Hundehaltegesetz braucht. Nachdem die durch eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge sehr umfassend waren, hat man sich für eine gänzliche Neuerlassung des Oö. Hundehaltegesetzes anstatt einer einfachen Novellierung entschieden. Nach nur wenigen Monaten legt LR Michael Lindner nun die Neufassung des Gesetzes vor, das vor allem bei den Hundehalter:innen selbst ansetzt. „Das Hundehaltegesetz dient dem Schutz der Menschen. Daher haben wir umfassend nachgeschärft und setzen vor allem am anderen Ende der Leine an: mit erhöhten Ausbildungserfordernissen für Hundehalter:innen, mehr Handhabungsmöglichkeiten für Gemeinden, strengeren Regelungen beim Führen von Hunden und empfindlichen Verwaltungsstrafen“, fasst LR Lindner zusammen.
Auch die Vorbereitung für eine Neugestaltung des oberösterreichischen Hunderegisters laufen bereits. „Die Gemeinden brauchen Zeit, um sich auf die Neuerungen vorzubereiten. Gleichzeitig werden wir auch die Bevölkerung mit einer zielgerichteten Informationskampagne über die Neuerungen informieren. Nach einer Beschlussfassung des Gesetzes vor dem Sommer 2024 denke ich daher ein Inkrafttreten mit einer angemessenen Frist zur Vorbereitung und Information gegen Ende des Jahres 2024 an“, so LR Lindner abschließend.