Oö. Glücksspielautomatengesetz-Novelle: Gesetzesnovelle für verbesserten Spielerschutz stand in Unterausschusssitzung zur Diskussion

Am Donnerstag, 11.01.2024, fand die erste Sitzung des Unterausschusses „Oö. Glücksspielautomatengesetz“ statt. Zur Diskussion stand der von Landesrat Michael Lindner vorgelegte Entwurf zur Änderung des Oö. Glücksspielautomatengesetzes. Die Gesetzesnovelle zielt auf Verbesserungen des Spielerschutzes ab. Landesrat Lindner bringt die wesentlichen Änderungen auf den Punkt: „Oberste Priorität hat für mich ein wirkungsvoller Spielerschutz. Künftig sollen Beratungsgespräche mit Spielerinnen und Spielern mit einem möglichen kritischem Spielverhalten noch frühzeitiger ansetzen.“ Die Änderungen wurden von den Landtagsparteien positiv aufgenommen. Die Novelle soll in der nächsten Landtagssitzung am 25. Jänner beschlossen werden.

Bisher waren solche Beratungsgespräche nur ab dem Zeitpunkt von auffälligen Bonitätsauskünften der Spieler:innen zwingend vorgesehen, was jedoch bei Personen mit einem problematischen Spielverhalten oftmals zu spät ansetzt. Das wird sich nun ändern: Glückspielunternehmen müssen zukünftig frühzeitiger verpflichtende Beratungsgespräche mit Spielteilnehmer:innen führen, sofern deren Spielverhalten auf eine mögliche Gefährdung des Existenzminimums hindeutet. Oberösterreich kommt mit der Novelle des Oö. Glücksspielautomatengesetzes einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nach, das sich mit dem Bundesgesetz zur Regelung des Glücksspielwesens (kurz: Glücksspielgesetz) befasst hat.

12.01.2024