Unterausschuss einigt sich auf von LR Lindner vorgelegten Gesetzesentwurf: OÖ Hundehaltegesetz auf der Zielgerade

Heute fanden die letzten Unterausschussberatungen zur Neufassung des Oö. Hundehaltegesetzes statt. Nach insgesamt vier Unterausschusssitzungen konnten sich die im Oö. Landtag vertretenen Parteien auf den von LR Lindner vorgelegten Gesetzesentwurf einigen. „Oberösterreich bekommt das modernste Hundehaltegesetz Österreichs: Mehr Verantwortung bei den Hundehalter:innen, mehr Schutz für die Oberösterreicher:innen und mehr Handhabe für die Gemeinden“, fasst LR Lindner die wesentlichen Eckpunkte zusammen. Der nächste Schritt ist die Beschlussfassung im Landtag am 4. Juli.

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzesentwurfs im Überblick:

  • Erhöhte Ausbildungserfordernisse für Hundehalter:innen: Einen großen Hund zu halten, bedeutet auch, mehr Verantwortung zu übernehmen. Daher werden Halter:innen großer Hunde künftig zusätzlich zum Sachkundenachweis, eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren (=praktische Überprüfung, die Wert auf das Mensch-Hund-Gespann legt). Die Alltagstauglichkeitsprüfung kann nur vor bestimmten qualifizierten Hundetrainer:innen abgelegt werden.
  • Mehr Handhabe für die Gemeinden: Die Kriterien, einen Hund als auffällig zu erklären, werden erweitert. Gemeinden können so bereits vor schweren Bissvorfällen aktiv werden.
  • Mehr Anforderungen für spezielle Hunderassen: Für die sechs Hunderasen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Diese kann unter Vorlage bestimmter Voraussetzungen (zusätzliche Ausbildungen) aufgehoben werden.
  • Neues und innovatives Hunderegister: Oberösterreich bekommt ein gänzlich neues und umfassendes Hunderegister. Die Neuerungen sollen eine bessere Übersicht über alle in Oberösterreich gemeldeten Hunde ermöglichen und den Verwaltungsaufwand der Gemeinden, der durch das neue Gesetz zwangsläufig entsteht, reduzieren. Das neue Hunderegister wird eine gemeindeübergreifende, oberösterreichweite Datenbank bereitstellen. Hier werden künftig etwa Informationen über den/die Hundehalter:in, Ausbildungen, Vorfälle oder Hundehalteverbote vermerkt.

Tierschutz-Landesrat Lindner zeigt sich nach der Einigung im Unterausschuss und vor der Beschlussfassung im Landtag mit den Ergebnissen sichtlich zufrieden: „Mit dem neuen Gesetz werden wir das Leben der Menschen in Oberösterreich ein Stück weit sicherer machen und dazu beitragen, dass die Bevölkerung in Zukunft bei der Begegnung mit Hunden weniger Angst haben muss. Dank der Anstrengungen der Expert:innen aus der Arbeitsgruppe und der konstruktiven Mitwirkung aller Landtagsparteien haben wir einen Rechtsrahmen auf Höhe der Zeit geschaffen, mit dem man zufrieden sein darf.“

19.06.2024