OÖ. Standesbeamten-Dienstprüfungsgesetz: Neue und verbesserte Regelungen treten ab morgen in Kraft

Ab morgen, 19. Jänner, gilt in Oberösterreich ein neues Standesbeamten-Dienstprüfungsgesetz. Die wesentlichen Änderungen betreffen Neuregelungen im Zulassungsverfahren und Änderungen der Prüfungsmodalitäten: So fällt etwa die verpflichtende Teilnahme an Vorbereitungskursen als formale Zulassungsvoraussetzung. Weiters ist künftig eine mündliche Prüfung ausreichend. „Auch im öffentlichen Dienst wird händeringend nach qualifiziertem Personal gesucht. An der Qualität der Ausbildung wird sich nichts ändern, wir geben aber durch die neuen Regelungen mehr Interessierten die Möglichkeit, die Prüfung zum Standesbeamten bzw. zur Standesbeamtin ablegen zu können“, bringt es der zuständige Landesrat Michael Lindner auf den Punkt.

Sowohl die Änderung bundesgesetzlicher Vorgaben (Personenstandsgesetz 2013), als auch die Änderung technischer Grundlagen (Einführung des Zentralen Personenstandregisters und des Zentralen Staatsbürgerschaftsregister) bedingte eine grundlegende Überarbeitung der landesgesetzlichen Bestimmungen über die Dienstprüfung von Standesbeamt:innen . Der von LR Lindner vorgelegte Vorschlag zur Neuerlassung des Oö. Standesbeamten-Dienstprüfungsgesetzes wurde vom Oö. Landtag beschlossen und tritt ab morgen, 19.01.2024 in Kraft.

Die wesentlichen Punkte des Gesetzes:

  • Neuregelung des Zulassungsverfahrens und der Zulassungskriterien zur Dienstprüfung: Entfall der verpflichtenden Teilnahme am Vorbereitungskurs
  • Aktualisierung des Prüfungsstoffes
  • Änderung der Prüfungsmodalitäten: Durch das Ersetzen der Personenstandsbücher durch das zentrale Personenstandsregister und das zentrale Staatsbürgerschafsregister entfällt eine schriftliche Prüfung. Die Prüfung wird nun mündlich abgelegt
  • Einführung einer Bestimmung über die Anrechnung von gewissen Dienstprüfungen
18.01.2024