Seit 19.02 befindet sich die angekündigte Novelle des bundesweiten Tierschutzgesetzes in Begutachtung. In einer ersten Reaktion begrüßt LR Lindner vor allem die geplanten strengeren Regelungen gegen Qualzucht. Zudem spricht er sich für bundeseinheitliche Regelungen für die Haltung von Hunden aus – inwieweit sich die im Begutachtungsentwurf angekündigten erweiterten Ausbildungserfordernisse auf die geplante „Alltagstauglichkeitsprüfung“ im OÖ Hundehaltegesetz auswirkt, kann erst geprüft werden, sobald eine Ausbildungsverordnung vorliegt.
Aus dem Gesetzesvorschlag geht hervor, dass die lange angekündigten Maßnahmen gegen Qualzucht endlich Eingang in das Gesetz finden werden: „Nach zahllosen Beschlüssen und Urgenzen der Tierschutzlandesrät:innen der Bundesländer hat der zuständige Bundesminister endlich gehandelt und mit der Einführung einer Qualzuchtkommission sowie entsprechender Verbotsbestimmungen Schritte gesetzt“, zeigt sich Landesrat Lindner zufrieden.
Tierschutz-Landesrat Lindner hat seit Monaten strengere bundeseinheitliche Regelungen für die Haltung von Hunden gefordert, wobei er immer betont hat, dass am Ausbildungsniveau der Hundehalterinnen und Hundehalter angesetzt werden muss.
Die nunmehr vorgeschlagene bundesweite Ausbildungsregelung sieht vor, dass Halterinnen und Halter zumindest vier Stunden theoretische Sachkunde vor Anschaffung eines Hundes und dann innerhalb eines Jahres nach Haltungsbeginn weitere zwei Stunden Praxisausbildung mit dem jeweiligen Hund nachweisen müssen.
Dass bei den Ausbildungserfordernissen nun bundesweit nachgeschärft werden soll begrüßt LR Linder grundsätzlich, stellt jedoch klar: „Praxisstunden sind eine sinnvolle Ergänzung für sichere und tiergerechte Hundehaltung. Denn: Ein Tier zu haben, bedeutet Verantwortung zu übernehmen. Der oberösterreichische Weg – nämlich der Nachweis über sechs Stunden Sachkunde – hat sich bewährt. An der Stundenanzahl wird sich nichts ändern“, so LR Lindner.
Praktische Sachkunde: Anpassungsbedarf wird geprüft
Die konkreten Regelungen, insbesondere zur praktischen Sachkunde, werden in einer eigenen Verordnung des Bundesministeriums geregelt – diese liegt jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Ob und wie weit sich für die auch im OÖ Hundehaltegesetz geplante „Alltagstauglichkeitsprüfung“ für große Hunderassen aufgrund der geplanten bundesweiten Regelungen noch Anpassungs- bzw. Abänderungsbedarfe ergeben, kann erst nach Vorliegen eines Entwurfs der bundesweiten Ausbildungsverordnung geprüft werden. Denn: Die Inhalte der vom Bund angedachten Praxisausbildung gehen aus dem Gesetzesentwurf nicht hervor. LR Lindner fordert daher rasch Klarheit: „Bundesminister Rauch muss hier in die Gänge kommen und rasch alle Einzelheiten auf den Tisch legen. Vor allem in Bezug auf die Ausbildungserfordernisse sind zum jetzigen Zeitpunkt noch viele Fragen offen. Auch in Bezug auf die versprochenen strengeren Regelungen von Beiß- und Angriffstrainings bleibt Minister Rauch noch Antworten schuldig“, so LR Lindner.
Was die Handhabe von Gemeinden bei auffälligen Hunden betrifft, bleibt Oberösterreich weiterhin Vorreiter: Im Zuge der Neufassung des Oö. Hundehaltegesetzes soll es Gemeinden künftig möglich sein, bereits vor einem gefährlichen Hundebiss zu handeln. Der Maßnahmenkatalog reicht von behördlichen Anordnungen betreffend einzelner Hunde über die Untersagung einer Hundehaltung an bestimmten Orten bis zur Untersagung der Haltung von Hunden durch bestimmte Halter:innen und ermöglicht auch die Abnahme von Tieren. Zudem soll es zu einem besseren Austausch zwischen den Gemeinden kommen: Auffälligkeiten sollen in Zukunft im Oö. Hunderegister vermerkt werden. Bürgermeister:innen haben Zugang zu den Daten aller Gemeinden und können künftig feststellen, ob ein auffälliger Hund in ihre Gemeinde zieht.