Am Mittwoch, 10.01.2024, fand die zweite Unterausschusssitzung zur Evaluierung des Oö. Hundehaltegesetzes statt. Auf der Tagesordnung stand der von LR Michael Lindner vorgelegte Entwurf für ein neues und verbessertes Hundehaltegesetz. Die Landtagsparteien konnten sich inhaltlich auf den von LR Lindner vorgelegten Entwurf einigen. In einem nächsten Schritt wird nun an einem Fachentwurf gearbeitet, der in weiterer Folge dem Oö. Landtag vorgelegt wird. LR Lindner bedankt sich bei allen Fraktionen für die konstruktive Sitzung und bei der Arbeitsgruppe für die gute Vorbereitung: „Die Expert:innen der Arbeitsgruppe haben mit Hochdruck an einem guten und weitreichenden Entwurf für ein neues und verbessertes Hundehaltegesetz gearbeitet, das vor allem eines bringen soll: Mehr Sicherheit für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher. Wir geben mit diesem Gesetz Gemeinden mehr Handlungsmöglichkeiten und können in Zukunft handeln, bevor etwas passiert. Auch aggressives Verhalten oder das Hetzen von Menschen und anderen Tieren reicht künftig, um strengere Auflagen zu verhängen.“
Landesrat Michael Lindner bringt es auf den Punkt: „Wir setzen mit dem Gesetz vor allem am anderen Ende Leine an: also bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern selbst. Ein Tier zu haben, bedeutet Verantwortung zu übernehmen. Der jetzt vorliegende Entwurf gibt den Gemeinden mehr Handlungsmöglichkeiten und beinhaltet mehr Ausbildungserfordernisse für Hundehalter:innen ohne überschießend zu wirken.“
Mehr Ausbildungs- und Haltungserfordernisse für Hundehalter:innen: Differenzierung zwischen großen und kleinen Hunden: Ein großer Hund heißt auch mehr Verantwortung. Hundehalter:innen aller Hunde müssen auch wie bisher einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser Theoriekurs muss in Präsenz abgelegt werden. Hundehalter:innen großer Hunde müssen künftig zusätzlich noch einen Alltagstauglichkeitstest absolvieren – also einen Praxistest, der etwa in Hundeschulen absolviert werden kann. Als große Hunde gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40cm oder ein Gewicht von mindestens 20kg erreichen. Zudem soll es künftig nicht mehr erlaubt sein, mit mehr als zwei großen Hunden gleichzeitig spazieren zu gehen.
• Mehr Handhabe für Gemeinden: Der nunmehr gesetzlich mögliche Maßnahmenkatalog reicht von behördlichen Anordnungen betreffend einzelner Hunde über die Untersagung einer Hundehaltung an bestimmten Orten bis zur Untersagung der Haltung von Hunden durch bestimmte Halter:innen und ermöglicht auch die Abnahme von Tieren.
• Mehr Möglichkeiten für Gemeinden, Hunde als „auffällig“ einzustufen: Die Kriterien, ab wann ein Hund als auffällig erklärt werden kann, werden deutlich erweitert. Beispiele: Das reicht von Vorfällen, bei denen Hund(e) aggressives Verhalten zeigen und bellend gegen den Zaun springen bis zu schwerwiegenden Verletzungen. Und: Hundehalter:innen dürfen dann künftig nicht mehr mit mehr als einem auffälligen Hund spazieren gehen.
• Besserer Austausch zwischen den Gemeinden: Auffälligkeiten sollen in Zukunft im Oö. Hunderegister vermerkt werden. Bürgermeister:innen haben Zugang zu den Daten aller Gemeinden und können künftig feststellen, ob ein auffälliger Hund in ihre Gemeinde zieht.
• Mehr Anforderungen für bestimmte Hunderassen: Neu eingeführt werden spezielle Anforderungen an die Haltung von sechs Hunderassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu). Für diese sechs Rassen gilt ebenfalls das erhöhte Ausbildungserfordernis für große Hunde. Ab dem 13. Lebensmonat des Tieres gilt zusätzlich eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Für Halter:innen gibt es jedoch die Möglichkeit auf Basis einer positiven verhaltensmedizinischen Evaluierung des Hundes und einer Zusatzausbildung eine Aufhebung der generellen Maulkorbpflicht bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
Da heute im Unterausschuss breiter Konsens über die inhaltlichen Eckpunkte herrschte, wird bis zum Frühjahr ein Fachentwurf erstellt, der in weiterer Folge der Regierung und anschließend dem Landtag vorgelegt wird. Somit kann der Oö. Landtag bis zum Sommer ein neues Oö. Hundehaltegesetz beschließen.
„Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe für die hervorragende Arbeit bedanken, die auch während der Feiertage an der Erstellung des Gesetzesentwurfs gearbeitet haben und somit ermöglicht haben, dass wir in Rekordzeit ein weitreichendes und gänzlich neues Hundehaltegesetz für Oberösterreich auf den Weg bringen können“, so LR Lindner abschließend.