Nach zielgerichteten und konstruktiven Diskussionen im heutigen Landtags-Ausschuss ist nun der Weg frei für ein verbessertes Kinder- und Jugendhilfegesetz auf Höhe der Zeit. Die Gesetzesnovelle wird voraussichtlich im Dezember beschlossen werden. Die Landtagsparteien konnten sich inhaltlich auf den von Landesrat Mag. Michael Lindner vorgelegten Entwurf einigen und sorgen somit dafür, dass Oberösterreich einen weiteren wichtigen Schritt für den Kinderschutz macht. LR Lindner zeigt sich erfreut: „Die neuen Regelungen zeigen: Oberösterreich ist auch weiterhin Vorbild beim Kinderschutz!“
Das Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz ist seit dem Jahr 2014 in der aktuellen Fassung in Geltung und wurde zwischenzeitlich nur punktuell angepasst. Daher war es an der Zeit für eine umfassende Novellierung mit dem Ziel, das Oö. KJHG an die Erfordernisse der Zeit anzupassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Novelle ist die stärkere Verankerung der Prävention. LR Michael Lindner erklärt: „Jede Investition in Prävention zahlt sich aus. Wenn wir frühzeitig helfen, verhindern wir, dass es zu Situationen kommt, in denen Kinder gefährdet sind.“ Durch die flächendeckende Ausrollung der „Frühen Hilfen“, den Ausbau des „Mobilen Familiencoachings“ und flexiblen Unterstützungsmöglichkeiten für Familien wird dies künftig noch effizienter gestaltet. Ebenso soll Prävention als Grundsatz und Ziel in der Gesetzgebung fest verankert werden.
Die Gesetzesänderungen sehen außerdem erweiterte Hilfsangebote für junge Erwachsene vor, die nach der Volljährigkeit weiterhin Unterstützung benötigen. Auch familiäre Betreuungsformen werden flexibler gestaltet und gesetzlich verankert, um belastete Familien in herausfordernden Situationen besser zu unterstützen.
„Besonders die flexiblen Betreuungsangebote sind von enormer Bedeutung. Sie ermöglichen es Kindern, in ihrer Familie zu bleiben, während Unterstützungspersonen elterliche Aufgaben übernehmen. Voll- und Teilzeit-Pflegepersonen sind Alltagsheldinnen und Alltagshelden, die mit ihrer Fürsorge und Hingabe das Leben von Kindern nachhaltig verändern und bereichern“, so LR Lindner.
Die Novelle bringt eine Modernisierung der Datenschutzregelungen und praxisnahe Vereinfachungen in der Verwaltung, beispielsweise durch klarere Zuständigkeitsregelungen bei Gefahr im Verzug. Zudem wird festgelegt, dass Fachpersonal, das bestimmte rechtskräftige Verurteilungen aufweist, nicht in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sein darf – eine ohnehin gelebte Praxis, die nun gesetzlich abgesichert wird.
„Mit diesen Reformen wird das OÖ. Kinder- und Jugendhilfegesetz fit für die Zukunft gemacht und trägt dazu bei, Kinder und Familien noch besser zu schützen und zu unterstützen“, fasst LR Lindner abschließend zusammen.