Verbessertes Kinder- und Jugendhilfegesetz für noch mehr Kinderschutz
Kinderschutz auf Höhe der Zeit: Prävention ausbauen,
familiäre Betreuungsformen stärken, Verwaltung vereinfachen.
Das Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz ist seit dem Jahr 2014 in der aktuellen Fassung in Geltung und wurde zwischenzeitlich nur punktuell angepasst. Daher war es an der Zeit für eine umfassende Novellierung mit dem Ziel, das OÖ. KJHG an die Erfordernisse der Zeit anzupassen.
Die wichtigsten Eckpunkte
- Stärkung des Präventionsauftrags der KJH:
o Hervorheben der Prävention in den Grundsätzen und Zielen
o Verankerung der „Frühen Hilfen“
- Flexiblere Hilfe für junge Erwachsene
- Gesetzliche Abbildung familiärer Betreuungsformen:
o gesetzliche Verankerung von flexiblen, begleitenden und ergänzenden Pflegeformen als Unterstützung der Erziehung bzw. Hilfe in belasteten Familiensituationen
- Genereller Ausschluss von Fachpersonal, das aufgrund bestimmter rechtskräftiger Verurteilungen keine Eignung für den Einsatz in der KJH hat
- Aktualisierung der Regelungen zum Datenschutz und zum praxisrelevanten Datenaustausch → z.B. Gerichte, Sicherheitsbehörden und im Kooperationsbereich
- Verwaltung vereinfachen
o Praxisgerechtere örtliche Zuständigkeiten:
▪ bei Gefahr im Verzug oder
▪ beim Erfolgsmodell "Familienwohnen"
Mehr Informationen finden Sie hier