Kindheit und Jugend sind für uns Menschen ein Zeitabschnitt des Entdeckens, Lernens und des Probierens und somit auch eine Zeit, in der wir Grenzen austesten. Diese Phase birgt daher auch manche Gefahren, vor denen wir als verantwortungsvolle Gesellschaft die jungen Menschen schützen müssen. Mithilfe des Jugendschutzgesetzes bieten wir einen Rahmen, der für Kinder und Jugendliche eine Schutzfunktion hat.
Die Beschränkungen nehmen daher keine Freiheit weg, sondern helfen Probleme zu vermeiden und damit eigenverantwortlich die Buntheit und Chancen des Lebens genießen zu können. Das Gesetz schützt die jungen Menschen vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen auf körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung.
Mit Ende 2023 würde das Oö. Jugendschutzgesetz aufgrund seiner Sunset-Regelung auslaufen. Mit Abschluss des Gesetzwerdungsprozesses und der Kundmachung des Gesetzes am 14. Dezember treten die neuen Regelungen mit 15. Dezember in Kraft. Sie werden dazu beitragen, unsere Jugend wieder um ein Stück mehr zu schützen. Mit der Ausarbeitung der Novelle wurde bereits im letzten Jahr begonnen wobei von Anfang an weitere Verbesserungen für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen als Ziele festgelegt wurden. Jugendschutz-Landesrat Michael Lindner war dabei stets ein breit angelegter Beteiligungsprozess wichtig: „Beim Jugendschutz ist besonders Sensibilität gefordert. Daher wollte ich mit den Eltern und Jugendlichen Gespräche auf Augenhöhe führen, um offene Fragen und Unsicherheiten bereits im Vorfeld zu klären und zu beseitigen. Mir war es wichtig, dass eben jene mitreden können, die das Jugendschutzgesetz letztendlich betrifft: junge Oberösterreicher/innen! Mit der Novellierung haben wir vor allem weitere Verbesserungen für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen erreicht, indem wir dem Trend bei den nikotinfreien Tabakbeuteln und den rauchbaren CBD-Produkten mit den neuen gesetzlichen Regelungen entgegenwirken.“
Für Jugendschutz-Landesrat Michael Lindner war es von Anfang an selbstverständlich, die Betroffenen aktiv in die Gesetzwerdung einzubinden und um ihre Meinung zu fragen. „Die Regelungen des neuen Jugendschutzgesetzes wurden maßgeblich unter Einbeziehung der Meinungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern erarbeitet. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden der Landesjugendbeirat befragt und Jugendliche und Eltern mit einbezogen. Damit haben wir bis zu 30.000 Eltern und ca. 20.000 Jugendliche in Oberösterreich erreicht und ihre Meinungen zu den relevanten Themen eingeholt“, skizziert Lindner die Eckpunkte.
Im Oktober wurde das Jugendschutzgesetz vom Oö. Landtag beschlossen und den vorgelegten Änderungen zum größten Teil zugestimmt. „Ich bin davon überzeugt, dass wir ein fundiertes und gut ausgearbeitetes Gesetz beschlossen haben, auch wenn nicht alle vorgeschlagenen Regelungen von der schwarz-blauen Regierung angenommen wurden und wir somit für die Gleichstellung der Oö. Jugendlichen mit dem Rest Österreichs sorgen hätten können. Mein Dank gilt den zuständigen Fachabteilungen, die seit dem letzten Jahr intensiv an der Novellierung des Jugendschutzgesetzes arbeiten, einen breit angelegten Beteiligungsprozess auf den Weg gebracht haben und diesen professionell begleiten. Ich bin stolz darauf, dass wir den Gesetzwerdungsprozess mit dem neuen Jugendschutzgesetz qualitativ auf eine neue Ebene gebracht haben“, so Landesrat Lindner. Zum Abschluss des Gesetzwerdungsprozesses ist es jetzt wichtig, alle, die das Gesetz betrifft, über die Änderungen aber auch über bestehende Regelungen zu informieren. Das betrifft sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erziehungsberechtigte. Hierzu wurde in den letzten Monaten eine Info-Kampagne entwickelt, die alle auf eine ansprechende Weise über die bevorzugten Medien informieren wird. „Mit der Kampagne haben wir unsere Jugendschutz-Webseite rundum erneuert und das Erscheinungsbild an die modernen Ansprüche angepasst. Die Sujets heben sich von den bisherigen Kampagnen besonders ab und werden in der Öffentlichkeit ihre Wirkung nicht verfehlen“, ist Jugendschutz-Landesrat Lindner von den Kreationen der Agentur Spectory überzeugt.
Verbot von rauchbaren CBD-Produkten für unter 18-Jährige
In den letzten Jahren konnte unter Jugendlichen ein enormer Zuwachs der Beliebtheit sogenannter „rauchbarer“ CBD-Produkte festgestellt werden. Anders als THC, das als Suchtgift im Suchtmittelgesetz definiert ist, löst CBD keine Rauschzustände aus. Die Problematik liegt aber darin, dass diese Produkte kaum von illegalen THC-haltigen Produkten unterschieden werden können. Zudem sind rauchbare Produkte für Jugendliche insgesamt gefährlich und gesundheitsschädigend.
Mit der Novellierung werden ab sofort der Erwerb, der Besitz, der Konsum und die Abgabe von rauchbaren CBD-Produkten für unter 18-jährige in Oberösterreich verboten sein.
Verbot tabakfreier Nikotinbeutel für unter 18-Jährige
Nikotin ist ein Nervengift, das relativ schnell süchtig macht, oft zu langen Abhängigkeiten und daher auch zu körperlichen Gefährdungen führen kann. Bislang sind tabakfreie Nikotinbeutel (noch) nicht vom Tabak- und Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutzgesetz des Bundes umfasst. Diese Lücke wird mit Inkrafttreten des Oö. Jugendschutzgesetzes daher bereits für oberösterreichische Jugendliche geschlossen.
„Mit diesen Änderungen im Jugendschutzgesetz wirken wir aktuellen Trends entgegen. Der Konsum rauchbarer CBD-Produkte und tabakfreier Nikotinbeutel nahm in der Vergangenheit bei den Jugendlichen zu. Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt für den Schutz der Gesundheit unserer jungen Menschen in Oberösterreich und bringen Klarheit für Eltern und Jugendliche“, erklärt Mag.a Christa Pacher, Leiterin der Gruppe Jugend des Landes OÖ.
Mit dem Inkrafttreten des novellierten oberösterreichischen Jugendschutzgesetzes am 15. Dezember müssen die Oö. Jugendlichen und die Eltern breitenwirksam über die Neuerungen und die wesentlichen Grundzüge, was in welchem Alter erlaubt ist, informiert werden. Dazu hat Jugendschutz-Landesrat Michael Lindner eine Kampagne initiiert, die auch mit dem Tag, an dem das neue Jugendschutzgesetz gilt, startet. Unter dem Titel „Wissen, was geht“ sollen mit der Info-Kampagne in erster Linie die Jugendlichen sowohl visuell als auch sprachlich über neue Medien und Plakate angesprochen werden. Eltern werden zusätzlich über die klassischen Medien Radio, TV und Zeitungen über die Änderungen informiert.
Young@Clever bleibt weiterhin die Marke rund um den Oö. Jugendschutz. Nach über 20 Jahren hat sich das Logo bzw. die Marke bei Jugendlichen und Erwachsenen als Symbol für den Jugendschutz etabliert. Daher wurde der Name unverändert beibehalten. Das Logo wurde jedoch etwas adaptiert und modernisiert und wirkt nun wieder frischer, ohne den Wiedererkennungswert zur vorherigen Version zu verlieren.
Die Kampagne beinhaltet in der Startphase mehrere Maßnahmen, um eine maximale Reichweite zu gewährleisten. Von Online-Bannern, Social Media-Anzeigen, Radio Spots über Plakate in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Bahnhöfen bis hin zu Kino-Spots enthält die Kampagne eine große Bandbreite an Kommunikationsmitteln, die zum Teil noch im Dezember 2023 und im Jahr 2024 eingesetzt werden.
Die Webseite wissenwasgeht.at bildet mit den zentralen Informationen für alle Zielgruppen das Kernstück der Kampagne. Jugendliche und Erziehungsberechtigte, die wissen möchten, was in welchem Alter für die jungen Menschen erlaubt ist, finden dort alle Informationen zum Oö. Jugendschutzgesetz. Die Seite bietet neben Informationen um die Themen Rauchen, Alkohol, Fortgehen, Glückspiele oder Medien auch Angaben zu allfälligen Konsequenzen oder angebotenen Workshops.
Start der Kampagne bilden ab 15. Dezember Online- und Social Media-Anzeigen, die Kinder- und Jugendliche auf Instagram und Youtube sowie Erwachsene auf Facebook erreichen sollen. Mit der Online-Kampagne wird eine große Reichweite über einen längeren Zeitraum in der Bevölkerung erreicht. Die Landingpage wird direkt durch Klick auf die Anzeigen erreicht. So gelangen die Personen schnell an die gesuchten Informationen und Kontaktdaten, wenn sie auf der Suche nach Unterstützung sind. Dadurch wird das Ziel, die Jugendlichen, Kinder und Erziehungsberechtigte möglichst in großer Breite zu kontaktieren, erreicht. Online-Banner auf einschlägigen großen Webseiten ergänzen die Social Media-Anzeigen.
Im Rahmen der Kampagne werden die Plakate im Januar 2024 in allen Oö. Regionalzügen der ÖBB sowie an allen 133 Bahnhöfen zu sehen sein. Auf diese Weise werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf dem Schulweg bzw. auf dem Weg zur Arbeit erreicht.
Über TV- und Radio-Spots sowie Inserate in Tageszeitungen und Magazinen werden speziell die Erziehungsberechtigten über die Neuerungen im Oö. Jugendschutzgesetz umfassend informiert.
Eines der Highlights der Kampagne ist die Kooperation mit dem jungen Influencer Michael Skopek. Der im Netz bekannte Oberösterreicher hat speziell für die Kampagne zwei Videos produziert, die sich den neuen Regelungen von rauchbaren CBD-Produkten und tabakfreien Nikotinbeuteln widmen und 2024 in den Oö. Kinos zu sehen sein werden.
Titelbild: Christa Pacher, Leiterin des JugendService und Jugendschutz-Landesrat Michael Lindner präsentieren die neue Jugendschutz-Kampagne | Foto: Land OÖ/Stinglmayr