Gemeinden

„Unser Auftrag: die Gemeinden schützen
und weiterentwickeln.“
Schwerpunkte:
  • Weiterentwicklung des Systems der Gemeindefinanzierung NEU
  • Bekämpfung der „regionalen Ungleichheit“ von Gemeinden
  • Anlaufstelle und Service für Gemeindeverter:innen – fachlicher Austausch
Bedarfszuweisungen
Die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel sind im Finanz-Verfassungsgesetz sowie im Finanzausgleichsgesetz dargelegt. Die Gelder dienen der langfristigen Sicherung des Haushaltsausgleichs der Gemeinden und der Herstellung und Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten kommunalen Infrastruktur. Empfänger von Gemeinde-Bedarfszuweisungen können ausschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände sein.

Beginnend mit dem Jahr 2022 wurde das seit 2018 bestehende System der Gemeinde-Finanzierung NEU evaluiert und im Herbst 2022 das überarbeitete Regelungswerk durch die oberösterreichische Landesregierung beschlossen. Ein weiterer Schritt in Richtung Stärkung der Gemeindefinanzen und Verbesserungen bei der Transparenz.