Tierschutz-Landesrat Michael Lindner zur bundesweiten Tierschutzgesetz-Novelle: „Klare und praxistaugliche Regelungen für Hundehalter:innen noch offen“

Zurzeit befindet sich die Novelle des bundesweiten Tierschutzgesetzes in Begutachtung. Tierschutz-Landesrat Michael Lindner begrüßt zwar die geplante Vereinheitlichung der Ausbildungsniveaus in der Hundehaltung, fordert jedoch vom zuständigen Bundesminister Rauch rasch Klarheit und wird sich in einer ausführlichen Stellungnahme dafür einsetzen, dass vollziehbare und wirksame Regelungen für Österreichs Hundehalter:innen getroffen werden.

Die Initiative für entsprechende Verschärfungen ging zu einem wesentlichen Teil von Oberösterreichs Tierschutz-Landesrat Lindner aus, der auch bei der Tierschutzreferent:innen-Konferenz der Bundesländer im Oktober 2023 entsprechende Anträge eingebracht hat.

 „Auf Basis des derzeitigen uns bekannten Verordnungsentwurfes ergeben sich noch zahlreiche Fragen in der Praxis. Minister Rauch ist gefordert Änderungen nicht bloß medial anzukündigen, sondern seine Ankündigungen dann auch entsprechend in den Gesetzen und Verordnungen klar und praxistauglich umzusetzen“, so LR Lindner. Konkret fehlen etwa noch zahlreiche Klarstellungen betreffend des medial angekündigten Verbots von Beiß- und Angriffstrainings sowie klare Vorgaben für die vom Bund angedachte allgemeine Ausbildungsplicht von Hundehalter:innen.

Parallel dazu wird in Oberösterreich zurzeit an einer Neufassung des OÖ. Hundehaltegesetz gearbeitet. Inwieweit sich die im bundesweiten Tierschutzgesetz geplanten erweiterten Ausbildungserfordernisse auf die „Alltagstauglichkeitsprüfung“ im OÖ Hundehaltegesetz auswirken, kann jedoch erst geprüft werden, sobald eine entsprechende Verordnung des Bundesministers vorliegt. LR Lindner stellt klar: „Wir haben in Oberösterreich einen gut durchdachten und vollziehbaren Gesetzesentwurf vorgelegt, auf den sich bereits vor der Begutachtungsphase alle im Landtag vertretenen Parteien einigen konnten. Grundsätzlich ist es erfreulich, dass der Bundesminister - spät aber doch - auch tätig wird. Es wäre aber dringend notwendig, dass er - gerade aufgrund der geteilten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern in Sachen Hundehaltung und Tierschutzgesetz – der Abstimmung und Koordination mit den Bundesländern einen höheren Stellenwert einräumt.“

Eckpunkte des OÖ Hundehaltegesetzes

Mehr Anforderungen für Hundehalter: Differenzierung zwischen großen und kleinen Hunden. Alle Hundehalter müssen einen Sachkundenachweis erbringen, inklusive Präsenz-Theoriekurs. Hundehalter:innen  großer Hunde müssen zusätzlich einen Alltagstauglichkeitstest absolvieren. Große Hunde sind nach FCI-Standards diejenigen über 40cm Widerristhöhe oder 20kg Gewicht. Maximal zwei große Hunde dürfen gleichzeitig ausgeführt werden.

• Mehr Handhabe für Gemeinden und mehr Möglichkeiten, Hunde als „auffällig“ einzustufen: Der nunmehr gesetzlich mögliche Maßnahmenkatalog reicht von behördlichen Anordnungen betreffend einzelner Hunde über die Untersagung einer Hundehaltung an bestimmten Orten bis zur Untersagung der Haltung von Hunden durch bestimmte Halter:innen und ermöglicht auch die Abnahme von Tieren. Und: Hundehalter:innen dürfen nicht mehr als einen auffälligen Hund gleichzeitig ausführen.

• Verbesserter Gemeindeaustausch: Auffälligkeiten werden im Oö. Hunderegister vermerkt. Bürgermeister:innen haben Zugang zu den Daten aller Gemeinden, um den Umzug eines auffälligen Hundes zu überprüfen.

• Spezielle Anforderungen für bestimmte Hunderassen: Sechs Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu) unterliegen erhöhten Ausbildungsanforderungen und ab dem 13. Lebensmonat einer generellen Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Halter:innen können bei positiver verhaltensmedizinischer Evaluierung und Zusatzausbildung eine Maulkorbpflichtbefreiung beantragen.

06.03.2024