Mit der Novellierung des Oö. Jugendschutzgesetzes im Jahr 2013 wurde vom Land Oberösterreich die gesetzliche Grundlage zur flächendeckenden Einführung von Testkäufen zur Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in Oberösterreich geschaffen. Das Institut Suchtprävention hat ein fachliches Konzept zur Umsetzung dieser
Testkäufe erstellt und ist seit 2014 mit der oberösterreichweiten flächendeckenden Durchführung dieser Testkäufe beauftragt. Seit Juli 2019 werden neben Alkohol- auch Tabak Testkäufe durchgeführt. Damals wurde das Verkaufsalter für Tabakwaren in Österreich
von 16 auf 18 Jahre angehoben. In den neun Jahren seit Projektbeginn 2014 stieg die
Anzahl der durchgeführten Testkäufe stetig an und im Jahr 2022 wurde der 10.000. Testkauf durchgeführt.
„Für Kinder und Jugendliche in Oberösterreich wird es Jahr für Jahr schwieriger, an Alkohol und Tabakprodukte zu kommen. Die Ergebnisse der Betriebsprüfungen auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durch jugendliche Testkäuferinnen und Testkäufer belegen, dass es sich hierbei um eine besonders wirksame Maßnahme des Jugendschutzes
und der Prävention handelt. Auch wenn sich einzelne Verkaufsstellen weiterhin nicht an
das Jugendschutzgesetz halten, sieht man an den Zahlen, dass diese Testkäufe zu einer
Sensibilisierung für diese wichtige Jugendschutzthematik geführt haben“, zieht Kinderschutz-Landesrat Michael Lindner eine positive Bilanz.
Insgesamt wurden im Jahr 2022 1.122 Testkäufe durchgeführt - davon 643 im Lebensmitteleinzelhandel, 163 in Tankstellenshops und 114 in Gastronomiebetrieben. 202 Testkäufe wurden in Tabakfachgeschäften getätigt.
Es wurden drei Produktklassen getestet: Alkohol als einziges Produkt, Tabak als einziges
Produkt und Alkohol und Tabak gleichzeitig („Kombikauf“).
Die Testkäufer:innen waren alle zwischen 14 und 15,5 Jahren alt und wurden von geschulten erwachsenen Personen begleitet, die die Ergebnisse der Testkäufe protokollierten und den Kassa- bzw. Servicekräften sowie den (Filial-) Leitungen der getesteten Betriebe rückmeldeten. Zudem erhielt jeder Betrieb mehrere Wochen nach dem Testkauf ein Informationsschreiben über das Testergebnis sowie eine Broschüre des Landes OÖ mit den geltenden Jugendschutzbestimmungen.
Im Lebensmittel-Einzelhandel und in Tankstellen-Shops versuchten die unter 16-jährigen
Testkäufer:innen jeweils eine große Flasche gebrannten Alkohol (in der Regel Gin mit
mind. 37,5 % Alkohol) zu kaufen - ein Produkt, das in Oberösterreich erst mit 18 Jahren
von Jugendlichen gekauft bzw. konsumiert werden darf. Der Wechsel des Produkts sollte
vor allem die Routine der letzten Jahre durchbrechen, damit das Kassenpersonal das
Produkt Wodka nicht automatisch mit Testkäufen in Verbindung bringt. Das soll eine höhere Wachsamkeit nach sich ziehen. Auf die Abgabequoten hatte dies aber keinen erkennbaren Einfluss.
In der Gastronomie wurden speziell Betriebe getestet, die auch von Jugendlichen frequentiert werden, wie etwa Cafés, Pubs, Gastgärten, Lokale in Kinos oder Einkaufszentren und Imbisslokale. Auch hier wurde der Ausschank von gebranntem Alkohol getestet.
Je nach Angebot versuchten die Testkäufer:innen Spirituosen pur oder als Mischgetränk
zu bestellen (z. B. 0,25 l Gin-Tonic, Cappy-Wodka, Bacardi-Cola, Wodka-Red Bull, Jägermeister-Red Bull oder Spirituosen wie 0,2 cl Wodka oder Rum pur).
Bei Tabaktestkäufen wird immer eine Packung Zigaretten verlangt. Bei einer geringen
Anzahl von Käufen („Kombi-Käufe“) wird auch versucht, sowohl gebrannten Alkohol (wie
oben beschrieben) als auch Zigaretten zu kaufen. Auch dieses Produkt darf erst mit 18
Jahren von Jugendlichen gekauft bzw. konsumiert werden.
In 857 der getesteten Betriebe (76,4 %) wurden die geltenden Jugendschutzbestimmungen eingehalten und kein gebrannter Alkohol oder Tabakwaren an Minderjährige abgegeben, in 265 Betrieben (23,6 %) war dies nicht der Fall. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Abgabequote damit von 23,5 % Abgaben im Jahr 2021 marginal um 0,1 Prozentpunkte
auf 23,6 % im Jahr 2022.
Insgesamt veränderten sich die Abgabequoten im Jahr 2022 im Lebensmittel Einzelhandel und in Tankstellenshops kaum. Die getesteten Gastronomiebetriebe verschlechterten sich zwar gegenüber dem Vorjahr, haben sich aber langfristig positiv entwickelt und liegen nun auf einem vergleichbaren Tankstellenshops. Tabakfachgeschäfte dagegen verbesserten sich zum zweiten Mal in Folge und weisen nun von allen Branchen das beste Testergebnis aus.
Die Zahl der Ausweiskontrollen nahm insgesamt in allen Branchen außer der Gastronomie leicht zu. In Tabakfachgeschäften kam es zu starken Verbesserungen bei der Ausweiskontrolle.
Der Aushang der Jugendschutzbestimmungen blieb insgesamt relativ konstant. Es kam
zu Verbesserungen in der Gastronomie und in Tabakfachgeschäften waren die geltenden
Bestimmungen in allen getesteten Betrieben ausgehängt.
Die Höhe der Abgabequote ist nicht nur dadurch beeinflusst, dass das Kassenpersonal
die Alterskontrolle nicht durchführt. Ein Grund hierfür ist auch die fehlerhafte Altersberechnung des Personals, um das Alter der jugendlichen Testkäufer:innen festzustellen:
Bei 49,4 % aller Abgaben (131 von 265 Käufen) wurde vom Personal der Ausweis kontrolliert und dennoch Alkohol oder Tabak verkauft. Die Abgabe wäre also durch die Vermeidung von Fehlberechnungen des Personals bei der Ausweiskontrolle verhinderbar gewesen.
Das Ergebnis zeigt, dass die korrekte Berechnung des Alters in der Verkaufssituation für
das Kassenpersonal ohne geeignete technische Hilfsmittel häufig herausfordernd ist. Da
die Testkäufe hauptsächlich bei wenig Kundenandrang an der Kasse durchgeführt wurden, kann man davon ausgehen, dass in stressigen Verkaufssituationen die Fehlerquote noch höher liegen wird.
Betriebe, die bei einem Testkauf gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hatten, wurden im Abstand von einigen Monaten ein zweites Mal getestet. Im Jahr 2022 wurden 313 Betriebe aufgrund einer fehlbaren Abgabe von Alkohol oder Tabak an Jugendliche nachgetestet.
Im Lebensmittel-Einzelhandel wurden im Jahr 2022 467 Erst- und 176 Nachtestungen
durchgeführt. Dabei wurden bei den 467 Ersttestungen in 110 Fällen Alkohol oder Tabak
abgegeben (23,6 %). Von den 176 geleisteten Nachtestungen wurden in 48 Fällen erneut
Alkohol bzw. Tabak abgegeben (27,3 %).
In Tankstellenshops wurden 114 Erst- und 49 Nachtestungen durchgeführt. Dabei wurde
bei Ersttestungen in 30 Betrieben Alkohol oder Tabak abgegeben (26,3 %), bei Nachtestungen in 10 Fällen (20,4 %).
In Gastronomiebetrieben wurden 84 Erst- und 30 Nachtestungen durchgeführt. Dabei
wurde bei Ersttestungen in 24 Betrieben Alkohol oder Tabak abgegeben (28,6 %), bei
Nachtestungen in 6 Betrieben (20,0 %).
In Tabakfachgeschäften wurden 144 Erst- und 58 Nachtestungen durchgeführt. Dabei
wurde bei Ersttestungen in 23 Betrieben Tabak abgegeben (16,0 %), bei Nachtestungen
in 14 Fällen (24,1 %).
„Insgesamt veränderten sich die Abgabequoten im Jahr 2022 im Lebensmittel Einzelhandel und in Tankstellenshops kaum. In Tabakfachgeschäften kam es zum zweiten Mal in Folge zu einer deutlichen Verbesserung und zum besten Testergebnis im Vergleich der getesteten Branchen“, resümiert Mag. Dietmar Krenmayr, Projektleiter der
Testkäufe.
Die Entwicklung der Abgabequote in der Gastronomie ist trotz des Anstiegs seit letztem
Jahr als erfreulich zu bewerten, da die Jahre 2021 und 2022 aufgrund der Pandemie und
den damit verbundenen wenigen Testkäufen schwer vergleichbare Ausnahmejahre darstellen. Im langjährigen Vergleich stellt das heurige Testergebnis in der Gastronomie jedoch eines der besten seit Jahren dar und schreibt eine kontinuierliche Reduktion der
Abgabequote seit dem Jahr 2015 fort. Die Abgabequoten in der Gastronomie befinden
sich heuer auf einem ähnlichen Niveau wie die Branchen Lebensmittel-Einzelhandel und
Tankstellenshops, die traditionell immer um vieles besser als die Gastronomie abschnitten.
Die Zahl der Ausweiskontrollen nahm insgesamt in allen Branchen außer der Gastronomie leicht zu. In Tabakfachgeschäften kam es zu starken Verbesserungen bei der Ausweiskontrolle
Der Aushang der Jugendschutzbestimmungen blieb insgesamt relativ konstant. Es kam
zu Verbesserungen in der Gastronomie und in Tabakfachgeschäften waren die geltenden
Bestimmungen in allen getesteten Betrieben ausgehängt.
"Ergebnisse zeigen, dass besonders bei den Abgaben trotz vorheriger Ausweiskontrolle ein Handlungsbedarf besteht. Mit der Integration zusätzlicher Funktionen in Kassensystemen haben hier erste Lebensmittelhändler bereits gehandelt und entlasten auf diese
Weise ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Umsetzung dieser und anderer praktikabler Lösungen muss von den Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter vorangetrieben und ehestmöglich implementiert werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich in den nächsten Jahren die Abgabequote aufgrund von Falschberechnungen verringert und so der Jugendschutz verbessert wird", so Landesrat Michael Lindner.
Fotos: Land OÖ/Andreas Krenn, Verwendung mit Quellenangabe