Zuschuss zur Absolvierung der Ausbildung Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe („Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendium“)

Ab sofort gibt es einen Zuschuss zur Absolvierung der Ausbildung Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe an der Fachhochschule Oberösterreich.

Wer wird gefördert?

Personen, die die Ausbildung Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe an der Fachhochschule Oberösterreich absolvieren.

Was wird gefördert?

Es wird die Ausbildung Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe gemäß dem IV. Teil, 6. Hauptstück des Oö. Sozialberufegesetzes (Oö. SBG) an der Fachhochschule Oberösterreich gefördert.

Wie wird gefördert?

Die Höhe des Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendium beträgt € 600,00 monatlich. Es wird höchstens für die Dauer der Mindestzeit der Ausbildung (2,5 Jahre) ausbezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendium kann jeder Person gewährt werden, die eine Ausbildung gemäß dem IV. Teil, 6. Hauptstück des Oö. SBG an der FH Oberösterreich absolviert und es darf keine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, oder dem Arbeitsmarktservicegesetz – AMSG, BGBl. Nr. 313/1994, bezogen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Das Ansuchen auf Gewährung des Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendiums ist schriftlich unter Verwendung des aufgelegten Antragsformulars beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales, einzubringen (Onlineformular).

Der Antrag kann während einer laufenden Ausbildung jederzeit gestellt werden. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt jedoch für höchstens 6 Monate und ab März 2024.

Die Auszahlungen erfolgen durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut, das im Ansuchen bekannte zu geben ist. Barauszahlungen sind nicht möglich.

12.03.2024